Geschäftsbedingungen
Für alle Waren, die Sie im Online-Shop von Krippen-Weiss („Unternehmen“) bezieht, gelten zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unternehmens auch die besonderen Geschäftsbedingungen (E-Commerce) in ihrer jeweils gültigen Fassung ergänzend.
Allgemeine Geschäftsbedingen von Krippen und -zubehör Bernd Weiß
1. Die gekauften Artikel dienen nur zu Anschauungszwecken und müssen an einem sicheren; für Kinder unzugänglichen Ort aufgestellt und aufbewahrt werden, da verbaute oder lose stehende Kleinteile verschluckt werden können. Des Weiteren sollte bei der Lagerung darauf geachtet werden, dass stets die gleiche Temperatur und keine zu hohe Luftfeuchtigkeit herrscht.
2. Für alle Elektroartikel lehnen wir jegliche Verantwortung ab, wenn diese nicht über einen von uns vertriebenen und extra dafür vorgesehenen Trafo über das in Deutschland übliche und genormte 230V-Stromnetz betrieben werden. Bei anderen Anschlüssen kann es zu einer Überhitzung oder einem Kurschluss führen; was evtl. einen Brand zur Folge hätte. An die verbauten Lampen, Kabel und stromführende Teile dürfen keine brenn-baren Gegenstände (wie z.B. Heu, Stroh,...) angrenzen. Da der Trafo im eingeschalteten Zustand warm wird, sollte dieser auf einer brandsicheren Unterplatte aufgestellt werden und nur mit genügend Sicherheitsabstand zu brennbaren Gegenständen verwendet werden.
3. Alle Artikel dürfen nur mit genügend Sicherheitsabstand zu Feuer-, Hitze- und warmen Lichtquellen aufgestellt werden, da Holzartikel leicht entzündlich sind.
4. Bei jeglicher Reklamation kann nur eine Nachbesserung verlangt werden. Wir behalten uns jedoch vor, in bestimmten Fällen den „schadhaften“ Artikel gegen Auszahlung des Kaufpreises zurückzunehmen bzw. den Artikel gegen einen baugleichen zu tauschen. Für Schäden an Sachgegen-ständen, Gesundheit oder Leben schließen wir jegliche Haftung aus. Das Unternehmen haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit in vollem Umfang nach den gesetzlichen Bestimmungen. Eine darüber hinausgehende Haftung besteht nicht.
5. Der Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Parteien ist Kempten (im Allgäu).
6. Verbautes, unbehandeltes Naturholz dunkelt nach. Dies kann jedoch nicht als Mangel reklamiert werden.
7. Jeglicher Gewährleistungs- und Rechtsanspruch erlischt bei Privatkunden nach 2 Jahren ab Kaufdatum (bei gewerblichen Kunden bereits nach 1 Jahr). Ist der Kunde Unternehmer oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts, überlässt er dem Unternehmen die Wahl der Art der Nacherfüllung (Nachlieferung/ Nachbesserung / Umtausch / Rückabwicklung des Kaufvertrages / Rückerstattung) zur Beseitigung des Mangels. Schlägt die Nacherfüllung fehl (§440 Satz 2 BGB), bestimmen sich die Rechte des Kunden nach § 437 Nr. 2 und 3 BGB. Beim Verkauf von gebrauchten Sachen an Unternehmer oder juristische Personen des öffentlichen Rechts sind Mängelansprüche ausgeschlossen. Bei Verkauf von neuen, beweglichen Sachen an Unternehmer sowie beim Verkauf von gebrauchten, beweglichen Sachen an Verbraucher verjähren die Mängelansprüche in einem Jahr. §§ 438 Abs. 1 Nr. 2, 479 und 634 a Abs. 1 Nr. 2 BGB bleiben unberührt. Soweit das Unternehmen gemäß Ziff. 8 haftet, verbleibt es bei der gesetzlichen Verjährungsfrist.
8. Der Betrieb von elektrischen Trafos und Beleuchtungseinrichtung bedarf der Anwesenheit einer erwachsenen Person! Elektrische Anschlüsse niemals ohne Aufsicht betreiben!
9. Die Lieferung an einen Unternehmer erfolgt auf dessen Rechnung und Gefahr. Fracht und Verpackung werden handelsüblich berechnet. Transportverluste oder Beschädigungen sind vom Kunden beim Transporteur zu reklamieren und vor Übernahme der Ware bescheinigen zu lassen. Bei vereinbarter, direkter Belieferung des Kunden tritt Erfüllung der vertraglichen Lieferverpflichtungen mit Übergabe der Ware und Bestätigung der Übergabe durch Unterschrift des Kunden auf dem Lieferschein ein.
10. Ereignisse aller Art, die von den Parteien nicht verschuldet sind (Streik, Betriebsstörungen, Transportstörungen, Liefersperren, Naturereignisse, Unruhen, Krieg usw.), entbinden das Unternehmen von der Lieferpflicht für die Dauer der Behinderung. Dauert dieser Zustand der höheren Gewalt länger als 30 Tage ununterbrochen an, darf der Vertrag von jeder der Parteien gekündigt werden. Ist der Kunde Verbraucher, wird die rechtzeitige Selbstbelieferung vorbehalten, wenn die Belieferung des Unternehmens ohne dessen Verschulden nicht erfolgt. Bei Unternehmern oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts wird die rechtzeitige Selbstbelieferung generell vorbehalten.
11. Zahlungen haben - wenn nichts anderes vereinbart ist - sofort bei Übergabe der Ware ohne jeden Abzug zu erfolgen. Das Unternehmen behält sich die Ablehnung von Schecks und anderen unbaren Zahlungsmitteln vor. Bankgebühren sind vom Kunden zu tragen.
12. Sofern keine gesetzlichen Widerrufs- und Rücktrittsrechte (z. B. Widerruf im Fernabsatzgeschäft) bestehen, bedürfen Rückgaben der schriftlichen Zustimmung des Unternehmens. Nur mangelfreie Lagerware kann bei frachtfreier Rückgabe an den Lieferbetrieb und Rechnungsvorlage abzüglich einer Bearbeitungspauschale von mindestens fünfzehn Prozent ihres Wertes gutgeschrieben werden. Sonderanfertigungen und Ware, die auf Wunsch des Kunden besonders beschafft wurden (Kommissionsware), sind grundsätzlich von der Rückgabe ausgeschlossen.
13. Das Lieferdatum entspricht dem Rechnungsdatum, soweit in der Rechnung nicht anders angegeben.
14. Unternehmern und juristischen Personen des öffentlichen Rechts ist die Abtretung von Rechten an Dritte ohne Zustimmung des Unternehmens nicht gestattet.
15. Erfüllungsort für beide Partien ist stets Kempten (im Allgäu)!
16. Information zum Datenschutz. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung ist Bernd Weiß, See 7, 87477 Sulzberg (im Allgäu) - Telefon: 08376/974692; e-Mail: info@krippen-weiss.de. Das Unternehmen verarbeitet personenbezogene Daten zur Abwicklung von Bestellungen sowie für eigene Marketingzwecke im gesetzlich zulässigen Rahmen. Interessen eines Dritten werden mit der Datenverarbeitung nicht verfolgt, eine Datenübermittlung in Länder außerhalb der EU ist nicht beabsichtigt. Empfänger der Daten sind IT- und Service-Dienstleister und Zustellunternehmen zum Zwecke der Vertragsabwicklung sowie Auskunfteien (z. B. Schufa) zum Zwecke von Bonitätsprüfungen für den Fall, dass das Unternehmen zur Vorleistung verpflichtet ist (z. B. Kauf auf Rechnung, Lastschrifteinzug). Die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 VO (EU) 2016/679 (DS-GVO). Eine Verpflichtung zur Bereitstellung der Daten durch den Kunden besteht nicht, sie ist aber zur Erfüllung der Vertragspflichten erforderlich.
17. Eigentumsvorbehalt. Das Unternehmen behält sich sein Eigentum bis zur vollständigen Vertragserfüllung vor, im Verkehr mit Unternehmern bis zur Tilgung aller aus der Geschäftsverbindung bereits entstandenen Forderungen oder im engen Zusammenhang mit der gelieferten Ware noch entstehenden Nebenforderungen (Nutzungszinsen, Verzugsschaden etc.). Bei Geschäften gegen laufende Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt auch als Sicherung der Saldoforderung des Unternehmens. Die Be- oder Verarbeitung oder sonstige Verwertung von Vorbehaltsware gilt als im Auftrag des Unternehmens erfolgt. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen („Fremdware“) vermischt, verbunden oder vermengt, so tritt der Kunde seine Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte an dem neuen Gegenstand an das annehmende Unternehmen ab und verwahrt diesen mit kaufmännischer Sorgfalt unentgeltlich für das Unternehmen auf.
Veräußert der Kunde Vorbehaltsware allein oder zusammen mit Fremdware, so tritt er schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten an das die Abtretung annehmende Unternehmen ab. Wert der Vorbehaltsware ist der Rechnungsbetrag des Unternehmens zuzüglich eines Sicherungsaufschlages von achtunddreißig Prozent. In gleicher Weise abgetreten werden sämtliche Forderungen des Kunden, die ihm aus Verträgen im Zusammenhang mit der Verarbeitung bzw. dem Einbau der Vorbehaltsware entstehen, sowie Forderungen, die dem Kunden durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit dem Grundstück eines Dritten erwachsen. Die Vorausabtretung erstreckt sich auch auf eine etwaige Saldoforderung.
Das Unternehmen ermächtigt den Kunden widerruflich zur Einziehung der gemäß vorstehenden Ziffern abgetretenen Forderungen. Das Unternehmen wird von der Einziehungsbefugnis keinen Gebrauch machen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen, auch gegenüber Dritten, nachkommt. Auf Verlangen des Unternehmens hat der Kunde den Schuldner der abgetretenen Forderung zu benennen und umfassend Auskunft zu erteilen – wobei es nicht ausreicht, dem Unternehmen Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere zu gewähren – und dem Schuldner die Abtretung anzuzeigen. Das Unternehmen ist berechtigt, dem Schuldner die Abtretung auch selbst anzuzeigen. Mit Zahlungseinstellung, Beantragung oder Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder bei Durchführung eines außergerichtlichen Einigungsverfahrens mit den Gläubigern über die Schuldenbereinigung erlöschen die Rechte des Kunden zur Weiterveräußerung, zur Verwendung oder zum Einbau der Vorbehaltsware und die Ermächtigung zum Einzug der abgetretenen Forderungen.Der Kunde hat das Unternehmen unverzüglich unter Übergabe der für einen Widerspruch notwendigen Unterlagen über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in die (voraus-) abgetretenen Forderungen zu unterrichten. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist das Unternehmen zur Rücknahme der Vorbehaltsware nach einmaliger Mahnung berechtigt und der Kunde zur Herausgabe verpflichtet. Der Kunde räumt dem Unternehmen das Recht zum Betreten seines Geländes, zur Kennzeichnung oder Wegnahme der gelieferten Ware ein. Die Kosten für die Rücknahme trägt der Kunde.Übersteigt der realisierbare Wert der eingeräumten Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als achtunddreißig Prozent, so ist das Unternehmen insoweit zur Rückübertragung oder Freigabe auf Verlangen des Kunden verpflichtet. Geltendes Recht und Gerichtsstand. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtsübereinkommens. Von dieser Rechtswahl ausgenommen ist zwingend außerhalb Deutschlands anwendbares Verbraucherschutzrecht. Vertragssprache ist deutsch. Für Streitigkeiten unter Kaufleuten ist das Gericht in Kempten (Allgäu) zuständig. Alternative Streitbeilegung (VSBG). Das Unternehmen nimmt nicht am Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Stand: 03.2018
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Besondere Geschäftsbedinungen von Krippen und -zubehör Bernd Weiß für die Abwicklung im E-Commerce (Stand: 03/2018)
Für alle Waren, die der Kunde im Online-Shop von Krippen und -zubehör Bernd Weiß („Unternehmen“) bezieht, gelten zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unternehmens; diese nachfolgenden, besonderen Geschäftsbedingungen ergänzend:
1. Bestellung und Vertragsschluss 1.1 Die Produkte im Online-Shop stellen einen unverbindlichen Online-Katalog des Warensortiments dar. 1.2 Der Kunde hat vor Abschluss der Bestellung die Möglichkeit, alle eingegebenen Informationen, wie Liefer- und Zahlungsdaten sowie der in den Warenkorb gelegten Artikel in einer Zusammenfassung zu überprüfen und gegebenenfalls über kenntlich gemachte Links zu ändern bzw. zu korrigieren. 1.3 Durch Anklicken der Schaltfläche „jetzt verbindlich kaufen" schließt der Kunde mit dem Unternehmen einen verbindlichen Kaufvertrag über die im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Einer weiteren Bestätigung durch das Unternehmen bedarf es zum Kaufvertragsabschluss nicht. Für alle Bestellungen ist das Unternehmen Vertragspartner.
1.4 Das Unternehmen bestätigt den Bestellungseingang unverzüglich. Spätestens mit der Warenlieferung erhält der Kunde alle Informationen.
2. Speicherung des Vertragstextes und zugehöriger AGB. Das Unternehmen speichert die bei der Bestellung eingegebenen Daten zur Durchführung des Vertragsverhältnisses. Die Bestelldaten und der Link zu den im Zeitpunkt der Bestellung gültigen AGB werden dem Kunden per E-Mail zugesandt. Auf Nachfrage stellt das Unternehmen dem Kunden alle wesentlichen Unterlagen der Bestellung als eine Datenkopie zur Verfügung.
3. Befristete Angebote. Angebote im Online-Shop des Unternehmens können zeitlich befristet sein. Einzelheiten ergeben sich aus der jeweiligen Produktbeschreibung. Trotz sorgfältiger Bevorratung kann es vorkommen, dass ein Aktionsartikel schneller als vorgesehen ausverkauft ist. Das Unternehmen gibt hierfür keine Liefergarantie.
4. Zahlungsart. Das Unternehmen bietet dem Kunden in Abhängigkeit von der jeweiligen individuellen Bonität und Besicherung seiner Forderung folgende Zahlungsarten an: per Rechnung, per PayPal oder per Vorab-Überweisung.
5. Liefergebiet. Bestellungen und Lieferungen sind grundsätzlich nur innerhalb Deutschlands (ausschließlich deutscher Inseln) möglich.
6. Gewährleistung. Weist die gelieferte Ware einen Mangel auf, stehen dem Kunden die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu.
Stand: 03.2018